Aktuelles

19. Oktober 2021

3-G-Regel ab 18.10.2021 im Landkreis Altenburger Land

Ab dem 18.10.2021 gilt für den Landkreis Altenburger die 3-G-Regel in der Gastronomie. Nicole hat sich diesbezüglich mit Ellen abgestimmt. Es müssen keine Tests aus dem Testzentrum erbracht werden – Schnelltests sind auch zulässig.

Geimpfte, Genesene oder von Impfung befreite müssen sich gegenüber Ellen ausweisen. Gegebenenfalls müssen Letztere auch einen Test vor Ort machen oder einen offiziellen Testnachweis mitbringen.

Vor Ort werden privat finanzierte kostenlose Schnelltests angeboten. Selbstmitgebrachte Tests – die aber vor Ort gemacht werden müssen – oder eine Beteiligung an den Kosten ist natürlich erlaubt.

Noch Fragen? Dann meldet euch bei Nicole (03447 / 892909) oder per WhatsApp.